Mittels Verordnung hat das BMF Ende April Antragsfristverlängerungen
für diverse COVID-19-Förderungen veröffentlicht. Die Anträge können zwischen
25. April 2022 und 30. Juni 2022 eingebracht werden. Ebenso können bestimme
Anträge auch abgeändert werden.
Verlängerung der
Antragsfrist für Bezieher eines Vorschusses Fixkostenzuschuss 800.000, die
nicht fristgerecht einen Antrag auf einen FKZ 800.000 gestellt haben.