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Erleichterungen bei der Registrierkassenpflicht

Der Verfassungsgerichtshof konnte in der durchaus umstrittenen Registrierkassenpflicht keine Verfassungswidrigkeit erkennen. Nun ist es durch den Ministerrat doch noch zu Erleichterungen gekommen, welche besonders gemeinnützige Vereine, Vereinsfeste und die sogenannte „Kalte-Hände Regelung“ betreffen. Bekanntermaßen tritt die Registrierkassenpflicht grundsätzlich ein, wenn die jährlichen Umsätze mehr als € 15.000,- betragen und (davon) jährliche Barumsätze von mehr als € 7.500,- erzielt wurden.

Die wichtigsten SV-Werte 2017 im Überblick

Die Sozialversicherungs-Werte werden Jahr für Jahr angepasst. Hier finden Sie eine Übersicht der voraussichtlichen Änderungen ab 2017:

Elektronische Einreichung Jahresabschlusses per 30.9.2016

Die verpflichtende Form der elektronischen Einreichung beim Firmenbuchgericht hat für Jahresabschlüsse zum 31.12.2015 per 30.9.2016 zu erfolgen. Davon betroffen sind Kapitalgesellschaften und verdeckte Kapitalgesellschaften (insbesondere GmbH & Co KG), bei denen die Erlöse in den letzten zwölf Monaten vor dem Bilanzstichtag € 70.000,- überschritten haben. Bei entsprechenden Umsätzen unter € 70.000,- ist auch eine Einreichung in Papierform möglich. Keine Offenlegungspflicht besteht für Einzelunternehmer und „normale“ Personengesellschaften.

So führen Sie ein ordnungsgemäßes Kassabuch

Kassenbücher sind das buchmäßige Abbild Ihrer Geschäftskasse. Sie beinhalten sämtliche Bargeldbewegungen (wie Einnahmen, Ausgaben, Einlagen, Entnahmen) Ihres Betriebs. Im Kassenbuch werden alle Bargeldvorgänge entsprechend der zeitlichen Reihenfolge ihres Entstehens aufgeführt.

Somit ist sichergestellt, dass Sie jederzeit einen rechnerischen Kassenbestand ermitteln können. Dieser Kassenbestand muss mit Ihrem tatsächlichen Bargeld-Kassenbestand übereinstimmen.

Krankheit und Zeitausgleich

Ein bereits im Vorhinein vereinbarter Zeitausgleich wird durch Krankheit NICHT unterbrochen. Der oberste Gerichtshof verglich diese Situation mit der Erkrankung an einem arbeitsfreien Tag.

Zeitausgleich stellt eine bezahlte Freistellung von der Arbeitspflicht und somit Freizeit dar. Die Vereinbarung das erwirtschaftete Zeitguthaben in Form von Zeitausgleich abzubauen, hat zwar Entgeltcharakter, stellt aber nur eine andere Verteilung der Arbeitszeit dar.

Steuerabzugsverbot für bar bezahlte Bauleistungen auch bei Vermietung beachten

Abzugsverbot von bar bezahlten Bauleistungen

Bar bezahlte Ausgaben für beauftrage Bauleistungen, die pro Leistung den Betrag von € 500,- übersteigen, können seit 1.1.2016 nicht mehr gewinnmindernd und damit nicht mehr steuerlich geltend gemachte werden. Eine Barzahlung, die im Einzelfall € 500,- nicht übersteigt, ist vom Abzugsverbot nicht erfasst. Die Grenze von € 500,- bezieht sich auf die jeweils abzugeltende einzelne Leistung. Eine sachfremde und willkürliche Aufteilung einer einheitlichen Leistung zum Zweck, die genannte Grenze zu unterlaufen, kann die Anwendung der Bestimmung nicht verhindern.

Tätigkeiten bei Vereinsfesten

Plant ein Verein ein Sommerfest abzuhalten oder findet im Ort ein Fest statt, wird stets nach tatkräftiger Unterstützung und fleißigen Helfern gesucht. Meist finden sich dann Vereinsmitglieder, Freunde und auch Familienangehörige, die bereit sind, bei der jeweiligen Veranstaltung tätig zu werden. In diesem Zusammenhang stellt sich jedoch häufig die Frage, wie solche Helfer sozialversicherungsrechtlich zu beurteilen sind und ob diese zur Pflichtversicherung gemeldet werden müssen.

Dienstwagen 2016 oder 2017 anschaffen?

Die private Nutzung eines vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Dienstfahrzeugs führt zu einem Sachbezug. Sachbezüge sind Bestandteile des Entgelts und als solche sozialversicherungsbeitrags- und lohnsteuerpflichtig.

Berechnung des Werts des Kfz-Sachbezugs

Seit heuer gibt es neue Regeln für die Bestimmung des Werts der privaten Nutzung eines Dienstwagens. Das Finanzministerium hat die Bewertung vom CO2-Ausstoß des Fahrzeugs abhängig gemacht.

© 2012 Mag. Andreas Valsky, LL.M., 2000 Stockerau