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Lohn– und Sozialdumping ab 1. Jänner 2015: Tatbestand erweitert, Strafen verschärft

Seit Einführung der Bestimmungen zur Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping im Jahr 2011 kommt es bei Prüfungen verstärkt zu Kontrollen, ob die gesetzlichen und kollektivvertraglichen Mindeststandards bei der Entlohnung von Dienstnehmern auch tatsächlich eingehalten werden.

Änderungen bei der Auftraggeberhaftung

Ab 1.1.2015 besteht die Möglichkeit der Aufnahme in die Gesamtliste der haftungsfreistellenden Unternehmen (HFU-Gesamtliste) für natürliche Personen ohne Dienstnehmer sowie die Möglichkeit der Anweisung des Haftungsbetrages auch für Unternehmen ohne Dienstgebernummer.

FinanzOnline wird noch Unternehmerfreundlicher, dank gebündeltem Zugang

Seit 4. März 2015 ist das bestehende Leistungsspektrum, um eine Vielzahl von Diensten und Serviceleistungen erweitert worden - vom Pensionskonto über die SVA Beitragsvorschreibung bis zum WEBEKU Portal für Dienstgeber oder der elektronischen Rechnung an den Bund.

Über die FinanzOnline-Kennung haben Unternehmer ab sofort den vollen Zugriff auf Services der Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft (SVA) und das Unternehmensserviceportal.

 

Förderung für Unternehmensgründer

Mit dem Neugründungs-Förderungsgesetz (NeuFöG) wird das Ziel verfolgt, die Neugründung von Betrieben durch die Befreiung von bestimmten Abgaben, Beiträgen und Gebühren zu erleichtern.

Neugründer müssen für die beschäftigten Personen keine Dienstgeberanteile zum Wohnbauförderungsbeitrag (0,5 %) und keine Beiträge zur Unfallversicherung (1,3 %) entrichten.

Kostenersätze für das Erstellen der Drittschuldnererklärung lösen keine Umsatzsteuerpflicht aus

Der Verwaltungsgerichtshof hat unlängst in einem Erkenntnis zur Umsatzsteuerpflicht von Drittschuldnererklärungen folgenden entschieden.

Kosten für Kinderbetreuung durch den Großvater als außergewöhnliche Belastung

Bei Kinderbetreuungskosten (§ 34 Abs. 9 EStG) sind auch an einen Angehörigen geleistete Aufwendungen abzugsfähig, wenn dieser in einem anderen Haushalt lebt, pädagogisch im Sinne des Gesetzes qualifiziert ist und er – anders als üblicherweise bei Kinderbetreuung durch nahe Angehörige – hierfür ein Entgelt erhält.

Unentgeltliche Mitarbeit im Familienbetrieb

Ehegatten, Kinder, Eltern und andere Familienmitglieder arbeiten oft im Familienbetrieb mit, ohne dafür entlohnt zu werden. Bei einer Überprüfung kann das zu Problemen führen, da aus Sicht der Sozialversicherung nur in wenigen Fällen eine unentgeltliche Mitarbeit vereinbart werden kann. Häufig wird dabei nämlich übersehen, dass auch mitarbeitende Familienmitglieder regelmäßig einen Anspruch auf Entlohnung gemäß der gesetzlichen oder kollektivvertraglichen Mindeststandards haben.

Änderungen im Bereich der gewerblichen Sozialversicherung

Mit dem Sozialversicherungs-Anpassungsgesetz vom Jänner 2015 wurden ab 1.1.2016 für Unternehmer einige Änderungen im Bereich der gewerblichen Sozialversicherung beschlossen.

© 2012 Mag. Andreas Valsky, LL.M., 2000 Stockerau