Mit dem
Neugründungs-Förderungsgesetz (NeuFöG) wird das Ziel verfolgt, die Neugründung
von Betrieben durch die
Befreiung von bestimmten Abgaben, Beiträgen und Gebühren zu erleichtern.
Neugründer müssen für die
beschäftigten Personen keine
Dienstgeberanteile zum Wohnbauförderungsbeitrag (0,5 %) und keine Beiträge
zur Unfallversicherung (1,3 %) entrichten.