Vereine, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen, sind grundsätzlich von der Körperschaftsteuer befreit. Für diese Vereine gibt es Änderungen, die bereits ab der Veranlagung 2013 anzuwenden sind.
Freibetrag
Übt der Verein wirtschaftliche Aktivitäten aus, kann eine Steuerpflicht entstehen. Von dem Einkommen ist ein Freibetrag von € 10.000 steuerfrei (bisher: € 7.300). Unter bestimmten Voraussetzungen kann der nicht verbrauchte Teil dieses Freibetrags in das nächste Jahr vorgetragen werden.