Liebe KlientInnen, InteressentInnen und Freunde unserer Kanzlei! In dieser Sonderausgabe möchten wir Sie über zwei Themen informieren, die speziell für Sie als Gastronom interessant sind.
Zum einen lief am 31.12.2012 die Kulanzfirst für die Umsetzung der Kassenrichtlinie aus. Das bedeutet, dass Sie ab 1.1.2013 die in der Kassenrichtlinie geforderten Unterlagen vorweisen können müssen und dass Ihr Kassensystem die geforderten Anforderungen erfüllen muss.