In der Vorweihnachtszeit stellt sich immer wieder die Frage ob bzw. wie Kunden oder Mitarbeiter beschenkt werden dürfen. Im Folgenden fassen wir die entsprechenden Regelungen zusammen und geben Praxishinweise.
1) (Weihnachts-) Geschenke für Mitarbeiter
Geschenke für Mitarbeiter sind innerhalb eines Freibetrages von € 186,00 jährlich lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei. Es muss sich dabei jedoch um Sachzuwendungen (Warengutscheine, Kugelschreiber, Handy, usw.) handeln. Bargeschenke hingegen sind immer steuerpflichtig.