Klientenzeitung 2013-3Klientenzeitung 2013-3

Die Finanz ist „scharf“ auf Ihr Fahrtenbuch!

Liebe KlientInnen, InteressentInnen und Freunde unserer Kanzlei!

Den neuen Prüfungsschwerpunkt der Finanz wollen wir zum Anlass nehmen, um über die wichtigsten Fragen rund ums Fahrtenbuch zu informieren.

Nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes dient ein Fahrtenbuch als Nachweis zur Ermittlung der Anzahl der betrieblichen und privat gefahrenen Kilometer. Um die betrieblichen Fahrten lückenlos und ordnungsgemäß nachweisen zu können, ist für ALLE Fahrzeuge (PKWs, LKWs, Fiskal-LKWs) ein Fahrtenbuch zu führen.

Kein Vorsteuerabzug bei Betriebsausflügen

Steuerrechtlich dürfen Reiseleistungen gegenüber Mitarbeitern im Rahmen des freiwilligen Sozialaufwandes als Betriebsausgabe abgezogen werden. Für die Mitarbeiter gilt: Die Teilnahme an Betriebsveranstaltungen ist bis zu € 365,- pro Mitarbeiter und Jahr lohnsteuerfrei.

Richtige Verwendung der UID Nummer

Wenn Sie als österreichischer Unternehmer einen erworbenen Gegenstand nicht nach Österreich, sondern in ein anderes EU-Land liefern lassen und dennoch Ihre österreichische UID-Nummer angeben, wird dieser Erwerb grundsätzlich doppelt besteuert.

Die neue Bildungsteilzeit — eine flexiblere Alternative zur Bildungskarenz

In den letzten Jahren hat sich die Bildungskarenz (Freistellung für Bildungsmaßnahmen für einen Zeitraum zwischen zwei Monaten und einem Jahr bei Bezug eines Weiterbildungsgeldes in Höhe des fiktiven Arbeitslosengeldes) zunehmender Beliebtheit erfreut. Es hat sich allerdings auch gezeigt, dass dieses Instrument vor allem von gut ausgebildeten und gut verdienenden Personen genutzt wurde. Es wird auch als Nachteil der Bildungskarenz empfunden, dass die Arbeitszeit des Arbeitnehmers – und damit auch sein vom Arbeitgeber bezogenes Entgelt – zu 100 % reduziert wird.

Sozialversicherungswerte 2014

Die Sozialversicherungswerte für 2014 (in Euro) betragen voraussichtlich:

Steuerliche Neuerungen für gemeinnützige Vereine

Vereine sind steuerlich begünstigt wenn sie ihren Statuten entsprechend und tatsächlich einen gemeinnützigen Zweck verfolgen, beispielsweise die Förderung von Kunst und Kultur oder Breitensport. Neben Mitgliedsbeiträgen, Spenden oder Subventionen stellen Vereinsfeste eine wichtige Möglichkeit zur Aufbesserung der finanziellen Lage des Vereins dar. Aus steuerlicher Sicht ist jedoch Vorsicht geboten, da ein Vereinsfest bei entsprechendem Ausmaß der wirtschaftlichen Betätigung die Gemeinnützigkeit und damit steuerliche Begünstigung des gesamten Vereines gefährden kann.

Keine SV-Meldung in Papierform

Ab 1.1.2014 sind für Unternehmen in der Rechtsform von juristischen Personen sowie für eingetragene Personengesellschaften (OG, KG) keine SV-Meldungen in Papierform mehr zugelassen.

Anmeldung

Grundsätzlich ist ein zweistufiges Meldeverfahren vorgesehen. Vor Arbeitsantritt ist eine Mindestangaben-Anmeldung notwendig, die Vollanmeldung kann dann bis zu sieben Tage nach Beginn der Pflichtversicherung erfolgen.

Neues CTS-Service: Elektronischer Bilanzdatentransfer

Jedes Jahr werden viele Unternehmer von Ihren Banken ersuche die aktuellen Einkommensunterlagen und Bilanzen an die Bank zu übermitteln. Ab jetzt lässt sich das viel einfacher über unsere Kanzlei abwickeln.

Wir bitten Sie zu diesem Zweck von Ihrer Bank einen Vordruck über die Ermächtigung zum elektronischen Bilanzdatentransfer durch den Steuerberater anzufordern. Diese Ermächtigung ist von Ihnen zu unterschreiben und an unserer Kanzlei weiter zu leiten. Mit dieser Ermächtigung dürfen wir dann, Ihren Jahresabschluss an die in der Ermächtigung genannte Bank weiterleiten.

© 2012 Mag. Andreas Valsky, LL.M., 2000 Stockerau