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Erfüllt Ihr Kassensystem die erforderlichen Kriterien?

Bei der Grundaufzeichnung und der Losungsermittlung ist bei der Nutzung von Registrierkassen und Kassensystemen eine Reihe von Vorschriften zu beachten, die an die Kriterien der Ordnungsmäßigkeit anknüpfen. Die Kassenrichtlinie des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) soll vor allem in Hinblick auf die gesetzlichen Änderungen bei den Aufzeichnungs- und Aufbewahrungsfristen und der fortschreitenden technischen Entwicklung Klarheit zur Ordnungsmäßigkeit von Kassensystemen bringen.

Erhöhung Wiener Dienstgeberabgabe (U-Bahn-Steuer) ab 1.6.2012

Grundsätzlich ist für jedes Dienstverhältnis in Wien vom Dienstgeber eine oftmals als „U-Bahn-Steuer“ bezeichnete Abgabe zu entrichten, die für jeden Dienstnehmer € 0,72 pro angefangener Woche betrug. Die Abgabe ist zweckgebunden und kommt ausschließlich dem Ausbau der U-Bahn in Wien zugute. Befreiungen bestehen u.a.

Gaststättenpauschalierung wurde vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben!

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat in einem jüngsten Erkenntnis die seit dem Veranlagungsjahr 2000 anwendbare Verordnung über die pauschale Gewinnermittlung und den pauschalierten Vorsteuerabzug für die Gaststätten- und Beherbergungsbetriebe (im Folgenden: Gastgewerbepauschalierungs-VO) für Zeiträume ab 1.1.2013 als gesetzwidrig aufgehoben.

Das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz

Durch das Inkrafttreten des Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetzes mit 1.5.2011 kommt es in der Lohnverrechnung zu einer wesentlichen Verschärfung. Geprüft wird, ob allen Arbeitnehmern der ihnen durch Gesetz oder Kollektivvertrag zustehende Grundlohn bezahlt wird. Dies betrifft alle in Österreich tätigen Arbeitgeber.

Eine Grundlohnunterschreitung kann folgende Auswirkungen haben:

AMA Zuschüsse: Zufluss gilt für das Jahr des Anspruchs

Im Zusammenhang mit Betriebskontrollen durch die AMA kam es aufgrund von EU-Vorgaben erstmals im Jahr 2010 zu verspäteten Auszahlungen der einheitlichen Betriebsprämie, der Zahlungen gemäß Umweltprogramm (ÖPUL) und der Ausgleichszulage. Dementsprechend wurden das Jahr 2010 betreffende Förderungen vereinzelt erst im Jahr 2011 ausbezahlt.

Spenden neu ab 1.1.2012 — geringere Absetzbarkeit, aber Begünstigtenkreis ausgeweitet

Bis 2011 waren nur Spenden an Bildungs- und Forschungseinrichtungen sowie an karitative und/oder mildtätige Körperschaften von der Steuer absetzbar. Voraussetzung für diese Begünstigung war und ist deren jährliche Prüfung durch einen Wirtschaftsprüfer und Eintragung in die Liste der spendenbegünstigten Einrichtungen beim Finanzministerium (siehe http://www.bmf.gv.at/Service/allg/spenden/show_mast.asp).

© 2012 Mag. Andreas Valsky, LL.M., 2000 Stockerau