Mit dem Budgetbegleitgesetz 2011 wurde der Bauleistungsbegriff um den Begriff „Reinigung“ erweitert. D.h. ab 1.1.2011 sind neben der Herstellung, Instandsetzung und Instandhaltung auch Reinigungsleistungen von Bauwerken den Bauleistungen zuzurechnen. Unter den Reinigungsleistungen wird nicht nur die Bauendreinigung selbst, sondern auch jede Säuberung von Räumlichkeiten oder Flächen, die Teil eines Bauwerks sind, verstanden. Zu den Bauleistungen zählen z.B. daher die Reinigung von