Die Steuerbefreiung für den Verkauf einer Immobilie,
die dem Steuerpflichtigen als Hauptwohnsitz gedient hat, stellt eine
wichtige Ausnahme von der Immobilienertragsteuer dar.
Strittig ist dabei die Frage, ob der gesamte Veräußerungserlös steuerfrei
bleiben kann oder ob der eine Größe von 1.000 m2 übersteigende Grundanteil
steuerverfangen ist. Diese Grenze wird von der Finanzverwaltung
in den Einkommensteuerrichtlinien gezogen.