Vor allem bei Dauerschuldverhältnissen wie Miet-, Pacht-, Leasing- und Wartungsverträgen werden so genannte Dauerrechnungen, manchmal auch Anzahlungsrechnungen genannt, angewandt. Der Vorteil dabei ist, dass nicht für jedes Abrechnungsintervall eine eigene Rechnung ausgestellt werden muss. Wie auch bei anderen Rechnungen muss darauf geachtet werden, dass sie korrekt ausgestellt sind und alle notwendigen Merkmale enthalten, die zum Vorsteuerabzug berechtigen.