Für den Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, gibt es als Steuererleichterung bekanntlich das Pendlerpauschale und den Verkehrsabsetzbetrag. Was nun, wenn Sie arbeitslos sind und gerade an einer AMS-Schulungsmaßnahme teilnehmen?
Seit Ende 2011 gilt laut Verwaltungsgerichtshof die Auffassung, dass für die Wegstrecke zwischen Wohnung und AMS-Kurs die Fahrtkosten angesetzt werden können. Diese können dann im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung als Werbungskosten geltend gemacht werden.