Mit dem am 21.2.2017 im Ministerrat beschlossenen Beschäftigungsbonus
soll ein wesentlicher Wachstums- und Beschäftigungsimpuls für die heimische
Wirtschaft geschaffen werden. Betrieben, die neue Arbeitsplätze
schaffen, soll dabei für drei Jahre die Hälfte der Lohnnebenkosten
nachgelassen werden. Zu den Lohnnebenkosten zählen der Krankenversicherungsbeitrag,
der Unfallversicherungs-, Pensionsversicherungs- und
Arbeitslosenversicherungsbeitrag, der IESG-Zuschlag, der
Wohnbauförderungsbeitrag, MVK-Beiträge, DB, DZ und die Kommunalsteuer.